Im Trauerfall 

Folgendes ist zu veranlassen:

  • ggf. die Benachrichtigung eines Arztes
  • Todesbescheinigung ausstellen lassen
  • Ihren Bestatter Paepke in Rostock anrufen

 

Nehmen Sie sich Zeit für einen bewussten Abschied! Nach dem Gesetz ist es möglich den Verstorbenen bis zu 36 Stunden in seiner Häuslichkeit für einen persönlichen Abschied zu behalten. Zur Trauerbewältigung empfehlen wir Ihnen diesen Abschied bewusst zu nutzen.
Eine Aufbahrung in den Räumen des Neuen Friedhofes ist selbstverständlich auch möglich.

 

Zur Regelung der behördlichen Formalitäten werden benötigt:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde / Heiratsurkunde in Original
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Geschiedenen einen Scheidungsvermerk oder ein Scheidungsurteil
  • letzten Rentenbescheid
  • Krankenkassenkarte
  • ggf. einen Grabschein

 

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